Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der greatness UG (haftungsbeschränkt)
1. Vertragspartner, Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (im Weiteren „AGB") gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der greatness UG (haftungsbeschränkt), Lampestraße 9, 04107 Leipzig (im Weiteren „greatness", „wir" oder „uns") und dem Auftraggeber (im Weiteren gemeinsam mit greatness „Vertragsparteien"), die Dienstleistungen für Software- und Organisationsentwicklung gemäß Ziffer 2 dieser AGB zum Gegenstand haben (im Weiteren „Leistungen").
(2) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen finden nur mit ausdrücklicher Zustimmung von greatness Anwendung.
(3) greatness erbringt Leistungen im Anwendungsbereich dieser AGB ausschließlich gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertrag mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
2. Vertragsgegenstand
(1) greatness erbringt Dienstleistungen für Software- und Organisationsentwicklung, insbesondere Coaching, Mentoring, Workshops, MasterClasses, Ausbildungen, Tests und Reporte zur Förderung und Entwicklung der Organisation des Auftraggebers.
(2) greatness stellt dem Auftraggeber außerdem einen Zugang zu einer flowplace App (WebApp) zur Verfügung, die der Auftraggeber zeitlich befristet gemäß Ziffer 5 dieser AGB nutzen kann und über die der Auftraggeber flowplace-Ergebnisse von greatness einsehen und abrufen kann sowie vom Auftraggeber angelegte Daten speichern kann.
(3) greatness ist berechtigt, sich jederzeit und ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber zur Erfüllung der dem Auftraggeber geschuldeten Leistungen nach seiner Wahl der Leistungen Dritter zu bedienen.
3. Beschaffenheit und Verantwortlichkeit
(1) Die Leistungen wurden von fachkundigen Personen entwickelt, unterliegen jedoch durch fortlaufende Weiterentwicklungen der Grundlagen ständigen Veränderungen. Trotz sorgfältiger und umfassender Recherche können unsere Leistungen daher keinen Anspruch auf Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Fehlerfeiheit geltend machen.
(2) Für die Prüfung des konkreten Einsatzszenarios unserer Leistungen auf den Einklang mit geltendem Recht ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. So ist der Auftraggeber z. B. ausschließlich für die Prüfung von Rechten und Pflichten hinsichtlich der Beteiligung des Betriebsrates beim Einsatz von Tests sowie für alle Fragen des Datenschutzes verantwortlich.
4. Zugang zur flowplace App (WebApp)
(1) Zur Nutzung der flowplace App (WebApp) ist eine Registrierung des Auftraggebers erforderlich. Der Auftraggeber kann einen eingegrenzten Personenkreis bestimmen, der zur Nutzung des Zugangs berechtigt ist („autorisierte Nutzer").
(2) Wir bemühen uns, den Zugang zur flowplace App (WebApp) voll funktionsfähig und zuverlässig zur Verfügung zu stellen. Die Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit der flowplace App (WebApp) hängt jedoch auch vom Funktionieren der technischen Infrastruktur ab, die wir nicht vollständig kontrollieren können (insbesondere vom Funktionieren des Internets und von Drittanbieter-Services).
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Nutzung der flowplace App (WebApp) äußerst sorgfältig zu handeln und dabei die besonderen mit der Verwendung des Internets einhergehenden Risiken zu berücksichtigen sowie auch die autorisierten Nutzer des Zugangs entsprechend zu verpflichten. Der Auftraggeber ist insbesondere verantwortlich für die Sicherheit seines Zugangs und seiner Passwörter.
5. Nutzung der flowplace-Ergebnisse
(1) flowplace-Ergebnisse sind alle von greatness eingebrachten und erstellten Inhalte, Unterlagen und sonstiges Know-How von greatness, insbesondere die Fragen, Inhalte und Abläufe der Workshops, Profile, die Reporte und sonstige Auswertungsergebnisse. Wir räumen dem Auftraggeber das zeitlich beschränkte, nicht ausschließliche und räumlich unbeschränkte Recht ein, die flowplace-Ergebnisse ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Die Nutzung der flowplace-Ergebnisse ist auf 12 Monate ab dem Tag der Durchführung des beauftragten Workshops beschränkt. Findet kein Workshop statt, berechnet sich die zeitliche Beschränkung von 12 Monaten ab dem Tag des Vertragsschlusses.
(2) Nicht gestattet ist die Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung sowie öffentliche Wiedergabe der flowplace-Ergebnisse einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung, soweit sie nicht zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist. Dem Auftraggeber ist es insbesondere nicht gestattet, Inhalte, die für ein Unternehmen oder eine Person erstellt wurden, auf andere Personen oder Unternehmen zu übertragen oder zu lizenzieren.
(3) Für jeden Fall einer zurechenbaren Zuwiderhandlung des Auftraggebers gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 5 sind wir berechtigt, vom Auftraggeber die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe zu verlangen, die wir nach billigem Ermessen festlegen dürfen und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) greatness ist bei der Erfüllung seiner Leistungen auf die Mitwirkung des Auftraggebers sowie der von ihm benannten Dritten angewiesen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erfüllen. Werden die erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht erfüllt, ist greatness berechtigt, die Erbringung der Leistungen zu verweigern oder nachgelagerte Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
(2) greatness kommuniziert zur Erbringung seiner Leistungen darüber hinaus mit den vom Auftraggeber benannten Dritten (z. B. Testteilnehmer). Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erforderlichen Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Auftraggeber stellt die für die Nutzung der flowplace App (WebApp) erforderlichen Übertragungswege, Geräte und Hilfsmittel in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zur Verfügung.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Auftraggeber hat an greatness die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Alle Beträge bzw. Preise sind Netto-Beträge zuzüglich der gesetzlichen Abgaben.
(2) Rechnungen von greatness sind ohne Abzüge spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum fällig.
(3) Forderungen gegenüber greatness können nur mit der Zustimmung von greatness an Dritte abgetreten werden. § 354a HGB bleibt unberührt.
(4) Eine Aufrechnung gegenüber einem Zahlungsanspruch von greatness ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen zulässig.
(5) Der Verzug bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
8. Haftung
(1) greatness haftet unbeschränkt (i) bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (ii) im Rahmen einer von ihm ausdrücklich übernommenen Garantie, (iii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iv) für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Kardinalpflicht), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden und vorhersehbaren Schaden sowie (v) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von greatness.
9. Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag von der anderen Vertragspartei erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht gegenüber Dritten offenzulegen.
(2) Zu den vertraulichen Informationen zählen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, die flowplace-Ergebnisse gemäß Ziffer 5 dieser AGB, Quellcodes, Know-how, Informationen über eingesetzte Hard- und Software oder Algorithmen sowie digital verkörperte Informationen (Daten).
(3) Die erhaltende Partei hat im Hinblick auf die vertraulichen Informationen zumindest dieselben Maßnahmen wie zum Schutz eigener vertraulicher Informationen zu treffen sowie angemessene und aktuelle elektronische Sicherheitsmaßnahmen vorzuhalten.
(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, soweit die betreffende Information bereits öffentlich bekannt ist, die offenlegende Partei schriftlich zugestimmt hat, sich die Informationen bereits in rechtmäßigem Besitz befanden oder eine gerichtliche bzw. behördliche Anordnung zur Offenlegung vorliegt.
(5) Eine Vertragspartei wird die andere Vertragspartei unverzüglich darüber informieren, wenn vertrauliche Informationen unter Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung weitergegeben wurden.
10. AGB-Änderung
(1) greatness behält sich die Änderung der AGB mit Wirkung für die Zukunft vor. greatness wird solche Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, z. B. wenn neue technische Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung bzw. der Gesetzgebung oder andere gleichwertige Gründe vorliegen.
(2) Widerspricht der Auftraggeber der mitgeteilten Änderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gelten die Änderungen durch die fortgesetzte Inanspruchnahme der Leistungen als angenommen. Widerspricht der Auftraggeber fristgerecht, besteht das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fort oder endet.
11. Vertragsbeendigung
(1) Der Vertrag endet mit dem Ablauf des Nutzungsrechtes des Auftraggebers gemäß Ziffer 5 Absatz 1 dieser AGB. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Im Falle einer Kündigung oder sonstigen Vertragsbeendigung hat der Auftraggeber die Nutzung der flowplace-Leistungen unverzüglich aufzugeben, sämtliche installierten Kopien von seinen Endgeräten und Speichermedien zu entfernen.
12. Schlussbestimmungen
(1) Die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Vertragsparteien ist der Sitz von greatness. Wir sind jedoch berechtigt, wahlweise Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen aus Nachweisgründen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Änderung des Formerfordernisses selbst.
(4) Soweit dieser Vertrag Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragsparteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.